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Warum eine private Zusatzrente notwendig ist

Unter einer Zusatzrente werden alle privaten Rentenversicherungen verstanden, die Versicherte abschließen, um ihre gesetzliche Rente aufzustocken. Man kann davon ausgehen, dass die gesetzliche Rente immer geringer ausfallen wird. Das liegt auch am demographischen Wandel. Auf immer mehr ältere Menschen kommen immer weniger junge Menschen, die Beiträge zahlen. Hinzu kommt die immer längere Lebenserwartung der Menschen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Zusatzrente aufzubauen, die jeder Versicherte nach seinen persönlichen Vorlieben und Umständen abschließen kann. Die vier größten Bereiche sind die Riester Rente, die Rürup Rente, die Betriebsrente und die private Rente.

Einige Altersvorsorge Produkte werden sogar gefördert

Die Riester und Rürup Rentenversicherung gehört zu den staatlich geförderten Renten. Auch der Staat hat das Defizit bei unseren gesetzlichen Renten erkannt und möchte Versicherte durch die staatlichen Förderungen ermuntern privat vorzusorgen. Dabei ist die Riester Rente für alle geeignet, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Besonders Eltern können von der Förderung profitieren, denn für jedes Kind, für das sie Kindergeld erhalten, bekommen sie weitere Zulagen. Selbständige und Freiberufler können jedoch nur in ganz spezielln Ausnahmefällen von der Riester Rente profitieren. Für sie ist die Rürup Rente besser geeignet, genauso wie für Arbeitnehmer mit einer hohen Steuerlast. Denn die Beiträge sind steuerlich zu einem großen Teil absetzbar.

Eine betriebliche Rente erhalten nur wenige

Auch bei einer Betriebsrente handelt es sich um eine Rentenabsicherung, die vom Staat gefördert wird. Sie kann nur über den eigenen Arbeitgeber und dessen Betriebsrentenversicherung abgeschlossen werden. Weitere Voraussetzung ist die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei wird der Beitrag des Arbeitnehmers direkt vom Lohn abgezogen. Auf diesen Beitrag werden weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Eine private Rentenversicherung kann bei nahezu allen größeren Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden. Der Versicherte zahlt monatlich einen Beitrag in diese Versicherung und erhält mit Rentenbeginn die daraus resultierende private Rente. Außerdem kann er seine spätere private Rente durch die Höhe der Beiträge individuell mitbestimmen.

Vorher gut informieren und beraten lassen

Jeder Interessent, der sich für eine private Zusatzrente interessiert, sollte sich daher im Vorfeld auf Fachportalen über die Vor- und Nachteile gut informieren. Viele Versicherungsmakler sind gerne bereit entstehende Fragen zu beantworten. Auch ein Vergleich der Leistungen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften lohnt sich auf jeden Fall. Bei einer privaten Zusatzrente handelt es sich in der Regel um eine langfristige Kapitalanlage. Scheinbar kleine Differenzen in der Rendite machen langfristig große Unterschiede aus.

Die meisten privaten Zusatzrenten können auch in Form von fondsgebundenen Rentenversicherungen abgeschlossen werden. Diese eignen sich vor allem für risikofreudige Anleger, die auf hohe Renditen setzen. Gerade an den Aktienmärkten kann sich das Geld deutlich vermehren. Für sicherheitsorientiert Anleger sind fondsgebundene Zusatzrenten eher ungeeignet, denn die späteren Renditen kann niemand garantieren.

Voraussetzungen für die private Krankenversicherung

Die Privatkrankenversicherung ist neben der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des deutschen Sozialversicherungssystems eine Absicherungsoption für den Krankheitsfall, für gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen und den daraus resultierenden Kosten. Die Leistung im Versicherungsfall beruht auf einem privatrechtlichen Vertragswerk, geschlossen mit einem Versicherungsunternehmen.

Die Private Krankenversicherung kann in verschiedene Kategorien eingeteilt werden und zwar in die Krankenkostenvollversicherung, die Krankenkostenteilversicherung und die Zusatzversicherung. Die private Krankenkostenteilversicherung deckt einen Teil der anfallenden Kosten ab, richtet sich folglich an Personen, die im Krankheitsfall bereits eine bestimmte Leistung erhalten, darunter hauptsächlich Beamte mit Beihilfeanspruch gegenüber ihrem Dienstherrn.

Die Krankenzusatzversicherung bezieht sich auf die Deckung zusätzlicher Risiken und dient entsprechend in besonderem Maße den gesetzlich Krankenversicherten, die ihren Versicherungsschutz und das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine solche anheben möchten, beispielhaft sind hier die Reisekrankenversicherung und die Zahnzusatzversicherung anzuführen.

Die Leistungen der PKV in der Übersicht

Die Privatkrankenversicherung ist im Gegensatz dazu, nicht auf besondere Risiken oder die Teilabsicherung spezialisiert, sondern übernimmt sämtliche Krankheitskosten, verursacht durch ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung, Vorsorge- und Heilmittelkosten. Inwieweit die Erstattung allenfalls unter Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung erfolgt, ist abhängig von dem gewählten Tarif der privaten Krankenkostenvollversicherung. Mit einem PKV vergleich sieht man die großen Unterschiede in den Tarifen der PKV und kann mit einem Tarifrechner die besten Leistungen finden.

Durch die Gültigkeit einer vollumfänglichen Krankenversicherungspflicht in Deutschland ist theoretisch jeder Bürger krankenvollversichert, in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung. Deshalb muss jeder Bundesbürger, der der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen ist, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse absichern und jeder Bundesbürger, der der privaten Krankenversicherung zuzuordnen ist, bei einem privaten Versicherungsunternehmen eine Krankenvollversicherung abschließen. Welche Beiträge man für eine private Krankenversicherung zahlen muß, darüber findet man hier auf diesem Ratgeber Portal Webseiten weitere Informationen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind  bestimmte Personengruppen pflichtversichert per Gesetz, darunter vor allem Arbeiter, Angestellte und Auszubildende unterhalb definierter Einkommensgrenzen, Rentner sowie Arbeitslosengeld II Empfänger, sofern vor Eintritt des Bezuges eine gesetzliche Absicherung existierte. Wer Zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse kann man hier auf diesen Ratgeber Seiten weitere Informationen erhalten.

Für wen die Versicherungspflicht in der GKV gilt

Von der Versicherungspflicht befreit sind Selbstständige – Ausnahme: hauptberuflich, freischaffende Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialversicherung abgesichert sind – sowie abhängige Beschäftige, welche die Jahresarbeitsentgeltgrenze drei Jahre in Folge und voraussichtlich auch im kommenden Jahr mit ihrem Arbeitsentgelt überschreiten.
Bei der Jahresarbeitsentgeltgrenze – ferner bekannt als Versicherungspflichtgrenze – handelt es sich um eine Bemessungsgröße, die jedes Jahr von der Regierung angeglichen wird und in Form eines allgemeinen sowie eines besonderen Grenzwertes Bestand hat. Im Jahr 2015 liegt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 54.900 Euro.

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für abhängig Beschäftigte, die im Jahr 2002 entsprechend ihrem Einkommen – das die dato gültige Grenze überschritt – versicherungsfrei und über ein Versicherungsunternehmen krankenvollversichert waren. Diese besondere Grenze wurde im Zusammenhang mit der erheblichen Steigerung der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze von 2003 eingeführt. Ohne diese besondere Regelung wären etliche Arbeitnehmer, die im Jahr 2002 auf Grund ihres Einkommens versicherungsfrei und privat krankenvollversichert waren, durch die Anhebung folglich ab 2003 schlagartig der Versicherungspflicht unterworfen gewesen.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch weiterhin kontinuierlich steigen

Generell zeichnet sich in der Vergangenheit ab, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze – deren Überschreitung die einzige Möglichkeit für Arbeitnehmer darstellt, eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erlangen – stets angehoben wurde.

Grund hierfür ist das Ziel, einen möglichst weiten Personenkreis an in der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtversicherter zu schaffen, um letztendlich per Beitragszahlungen die gesetzliche Krankenversicherung zu finanzieren.
Wer nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt, kann sich für eine freiwillige Mitgliedschaft in einer der gesetzlichen Krankenkassen entscheiden oder aber eine private Krankenversicherung abschließen, welche üblicherweise ein breiteres Leistungsspektrum bietet. Über die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse kann man auf dem Ratgeber Portal Gesetzliche-Krankenkassen.eu mehr Informationen finden.

War es in den vergangenen Jahren bei einer Befreiung von der Versicherungspflicht durchaus möglich, gänzlich auf eine Krankenversicherung zu verzichten, wurde diese Option mit der Einführung einer Krankenversicherungspflicht unterbunden, Nichtversicherten die Rückkehr in eines der beiden Systeme – in das jeweils zuständige – ermöglicht. Gesetzliche KrankenKassen sind seit April 2007 dazu verpflichtet, nicht krankenversicherte Personen, welche der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind, als Mitglied aufzunehmen.

Demzufolge wurden 2009 ebenso die privaten Versicherungsunternehmen zur Aufnahme Nichtkrankenversicherter, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, veranlasst. Damit entstand die Pflicht der privaten Versicherer, den Basistarif anzubieten, dieser ähnelt in Leistung und Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung.